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Ein neues Stück Stadt

Gestaltungspläne Thurgauerstrasse

Ein neues Stück Stadt

Städtische Bau­land­reserven zweck­mässig eingesetzt.

AUFTRAGGEBER

Stadt Zürich, Amt für Städtebau

ZEITRAUM

2015 - 2018

ANSPRECHPERSON

Philip Knecht

p.knecht@planwerkstadt.ch

+41 (0)44 456 20 15

Konzept

Meili Peter Architekten und Vogt Landschaftsarchitekten, Zürich

Stadt Zürich, Leutschenbach

In Leutschen­bach soll ein neuer, leben­diger und gut durch­misch­ter Quar­tier­teil mit inno­va­tiven, zukunfts­wei­senden Nutzungs­formen ent­stehen. Der Planungs­prozess startete 2014 mit einem Test­planungs­verfahren, bei dem die Vision des neuen Quartier­teils kon­kre­ti­siert wurde. Im Auf­trag der Stadt Zürich über­führte Plan­werk­stadt die städte­bau­lichen Qua­li­täten mittels zweier öffent­licher Ge­stal­tungs­pläne in ein adä­quates bau­recht­liches Regel­werk mit Spiel­raum für nach­fol­gende Wett­be­werbe.

Das Areal liegt an einer städtischen Einfallsachse im dynamischen Entwicklungsgebiet Leutschenbach, im Norden Zürichs. Die ausgezeichnete Lage und die direkte Verkehrs­anbindung an den Flughafen sowie an das Strassen- und Schienennetz verleihen dem Gebiet eine hohe Standortgunst.

Das rund 65'000 m2 grosse Areal Thurgauerstrasse in Leutschenbach stellt eine der grössten Baulandreserven der Stadt Zürich dar und hat eine wichtige Funktion in der weiteren Stadtentwicklung und inneren Verdichtung. Das Areal westlich der Thurgauerstrasse befindet sich nahezu vollständig im städtischen Besitz. Die städtebauliche Herausforderung besteht darin, im Spannungsfeld zwischen den Strukturen einer kleinräumigen Nachbarschaft im Westen und den grossmassstäblichen Dimensionen entlang der Thurgauerstrasse zu vermitteln.

Entstehen soll ein lebendiger und identitätsstiftender Quartierteil, der mit einer guten Durchmischung überzeugt und den politischen Vorgaben bezüglich des Anteils gemeinnütziger Wohnungen und den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft sowie den kantonalen Wachstumsvorgaben gerecht wird. Gewerbeflächen, ein Quartierpark sowie ein dringend benötigtes Schulhaus sind wichtige Voraussetzungen für dessen zukünftige Attraktivität. 

Type 1
Die Heraus­forde­rung besteht darin, zwischen den klein­räumigen und gross­mass­stäb­lichen Struk­turen zu ver­mitteln

Gewappnet für Wachstum im Norden Zürichs

Das Areal ist gemäss Bau- und Zonenordnung mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Um Varianten für die künftige Gestalt des Quartierteils zu erhalten, wurde 2014/15 eine Testplanung durchgeführt. Zur Testplanung wurden insgesamt zehn Architekturbüros eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Mittels eines Auswahlverfahrens wurden drei interdisziplinäre Planungsteams bestehend aus den Disziplinen Architektur (Federführung), Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung sowie Nutzung & Soziologie ausgewählt. 

Type 9
Type 15

Die Anliegen der Bevölkerung wurden mittels einer Dialoggruppe aus der unmittelbaren Umgebung in den Prozess eingebunden. Die Planungsteams verfolgten in der Testplanung teils kontroverse und sehr spannende Stossrichtungen für die Entwicklung des Areals. Diese ermöglichten eine spannende Diskussion und konnten im Laufe des Verfahrens zu allgemeinen Erkenntnissen konkretisiert werden. Eine Erkenntnis der Testplanung war, dass eine gegenüber der Regelbauweise erhöhte bauliche Ausnützung des Areals raumplanerisch richtig und städtebaulich verträglich ist.

wo liegt die verträgliche dichte?

Auf Empfehlung des Begleitgremiums hat die Stadt Zürich entschieden, das Konzept von Meili Peter Architekten und Vogt Landschaftsarchitekten als Grundlage für den Gestaltungsplan zu verwenden. Das Konzept sieht eine zusammenhängende urbane Struktur entlang der Strasse vor, drei Hochhäuser zwischen 60 und 70 Meter und zwei hohe Häuser bis 30 Meter gliedern das Areal.

Basierend auf dem städtebaulichen Konzept wurden zwei öffentliche Gestaltungspläne sowie gleichzeitig eine Zonenplanänderung erarbeitet. Die Vorlagen wurden vom 21. Oktober bis am 20. Dezember 2016 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und waren zudem online verfügbar. Während dieser Zeit konnte sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Im März 2018 wurden die bereinigten Gestaltungspläne sowie die Zonenplanänderung dem Gemeinderat überwiesen. Der Zonenplanänderung hat der Gemeinderat am 3. Juli 2019 zugestimmt. Die Gestaltungspläne hat der Gemeinderat am 20. November 2019 (Teilgebiet B Schule / Quartierpark) resp. am 26. Februar 2020 (Teilgebiete A und C-F Wohnen / Gewerbe) verabschiedet bzw. festgesetzt.

Ziel­vorgaben Richt­plan
Wohnraum entsteht

Die Umsetzung der Zielvor­gaben des kantonalen Richt­plans, 80% des künftigen Bevölke­rungs­zuwachses in den beiden urbanen Hand­lungs­räumen Stadt­land­schaft und Wohn­land­schaft zu kon­zen­trieren, bedeutet für die Stadt Zürich, bis 2030 Wohn­raum für zusätz­liche 80'000 Ein­wohnerinnen und Ein­wohner zu schaffen. Dies bedingt neben dem Verdichten von bereits über­bauten Gebieten auch die Entwick­lung der letzten, noch vor­handenen, unüberbauten Grund­stücke, so auch eines Areals an der Thurgauer­strasse.

Geplant sind ca. 700 Wohnungen für 1'800 Menschen.

Type 5

Das Konzept von Meili Peter Architekten und Vogt Landschaftsarchitekten sieht eine zusammenhängende urbane Struktur entlang der Strasse vor. Vor den Gebäuden werden boulevardähnliche Verhältnisse angestrebt (Modell: Schlussabgabe Testplanung Team Meili Peter und Vogt / Illustration: Matthias Gnehm).

Type 10
Ein Quartier­park sowie Gewerbe­flächen sollen nebst günstigem Wohn­raum zu einer attrak­tiven Nutzungs­viel­falt bei­tragen.

Planwerkstadt überführte im Austausch mit den Verfassern des städtebaulichen Konzepts und dem Amt für Städtebau die räumlichen Qualitäten und die Nutzungsverteilung der volumetrisch austarierten Gesamtkomposition in ein adäquates baurechtliches Regelwerk in Form der Gestaltungspläne. Dies geschah unter Berücksichtigung eines angemessenen Spielraums für nachfolgende Wettbewerbe und Projektentwicklungen.

Type 7

Ende 2016 erfolgte die erstmalige Mitwirkung des Gestaltungsplans in der Bevölkerung. Der erste «Realitätscheck» im Quartier zeigte, dass die von den Experten in den jeweiligen Planungsschritten für verträglich befundene bauliche Dichte in der direkten Nachbarschaft zum Teil auf starke Opposition stösst. Die Vorlagen wurden daraufhin überarbeitet, um den geäusserten Bedenken soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Insbesondere konnte das Anliegen zur Verbesserung des städtebaulichen Übergangs zu den anschliessenden Wohnzonen berücksichtigt werden. Dies hatte eine Reduktion der baulichen Dichte zur Folge. Für die Zonenplanänderung und für den Gestaltungsplan Teilgebiet B Schule / Quartierpark ist die Genehmigung bereits erteilt worden. Gegen den Gestaltungsplan Teilgebiete A und C-F Wohnen / Gewerbe wurde am 14. Juli 2020 das Referendum eingereicht. Die Vorlage wurde an der Volksabstimmung vom 29. November 2020 in allen Stadtkreisen angenommen mit einem Resultat von 59.8% Ja-Stimmen.

Leistungen Planwerkstadt AG
  • Organisation und Begleitung Testplanung Städtebauliches Konzept
  • Erarbeitung Entwurf der zwei Gestaltungsplanvorlagen
  • Durchführung Ämter-Vernehmlassung
  • Erarbeitung Unterlagen für die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Auflage
  • Überarbeitung Vorlagen und Bereinigung nach Behandlung im Gemeinderat
  • Vorbereitung Vorlage für Genehmigung durch die Baudirektion

Type 3
Text / Redaktion 
Philip Knecht / Rebekka Zumsteg
Bilder 
Juliet Haller