Ein neues Stück Stadt
Ein neues Stück Stadt
AUFTRAGGEBER
Stadt Zürich, Amt für Städtebau
ZEITRAUM
2015 - 2018
ANSPRECHPERSON
Philip Knecht
+41 (0)44 456 20 15
Konzept
Meili Peter Architekten und Vogt Landschaftsarchitekten, Zürich
In Leutschenbach soll ein neuer, lebendiger und gut durchmischter Quartierteil mit innovativen, zukunftsweisenden Nutzungsformen entstehen. Der Planungsprozess startete 2014 mit einem Testplanungsverfahren, bei dem die Vision des neuen Quartierteils konkretisiert wurde. Im Auftrag der Stadt Zürich überführte Planwerkstadt die städtebaulichen Qualitäten mittels zweier öffentlicher Gestaltungspläne in ein adäquates baurechtliches Regelwerk mit Spielraum für nachfolgende Wettbewerbe.
Das Areal liegt an einer städtischen Einfallsachse im dynamischen Entwicklungsgebiet Leutschenbach, im Norden Zürichs. Die ausgezeichnete Lage und die direkte Verkehrsanbindung an den Flughafen sowie an das Strassen- und Schienennetz verleihen dem Gebiet eine hohe Standortgunst.
Das rund 65'000 m2 grosse Areal Thurgauerstrasse in Leutschenbach stellt eine der grössten Baulandreserven der Stadt Zürich dar und hat eine wichtige Funktion in der weiteren Stadtentwicklung und inneren Verdichtung. Das Areal westlich der Thurgauerstrasse befindet sich nahezu vollständig im städtischen Besitz. Die städtebauliche Herausforderung besteht darin, im Spannungsfeld zwischen den Strukturen einer kleinräumigen Nachbarschaft im Westen und den grossmassstäblichen Dimensionen entlang der Thurgauerstrasse zu vermitteln.
Entstehen soll ein lebendiger und identitätsstiftender Quartierteil, der mit einer guten Durchmischung überzeugt und den politischen Vorgaben bezüglich des Anteils gemeinnütziger Wohnungen und den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft sowie den kantonalen Wachstumsvorgaben gerecht wird. Gewerbeflächen, ein Quartierpark sowie ein dringend benötigtes Schulhaus sind wichtige Voraussetzungen für dessen zukünftige Attraktivität.
Gewappnet für Wachstum im Norden Zürichs
Das Areal ist gemäss Bau- und Zonenordnung mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Um Varianten für die künftige Gestalt des Quartierteils zu erhalten, wurde 2014/15 eine Testplanung durchgeführt. Zur Testplanung wurden insgesamt zehn Architekturbüros eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Mittels eines Auswahlverfahrens wurden drei interdisziplinäre Planungsteams bestehend aus den Disziplinen Architektur (Federführung), Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung sowie Nutzung & Soziologie ausgewählt.
Die Anliegen der Bevölkerung wurden mittels einer Dialoggruppe aus der unmittelbaren Umgebung in den Prozess eingebunden. Die Planungsteams verfolgten in der Testplanung teils kontroverse und sehr spannende Stossrichtungen für die Entwicklung des Areals. Diese ermöglichten eine spannende Diskussion und konnten im Laufe des Verfahrens zu allgemeinen Erkenntnissen konkretisiert werden. Eine Erkenntnis der Testplanung war, dass eine gegenüber der Regelbauweise erhöhte bauliche Ausnützung des Areals raumplanerisch richtig und städtebaulich verträglich ist.
wo liegt die verträgliche dichte?
Auf Empfehlung des Begleitgremiums hat die Stadt Zürich entschieden, das Konzept von Meili Peter Architekten und Vogt Landschaftsarchitekten als Grundlage für den Gestaltungsplan zu verwenden. Das Konzept sieht eine zusammenhängende urbane Struktur entlang der Strasse vor, drei Hochhäuser zwischen 60 und 70 Meter und zwei hohe Häuser bis 30 Meter gliedern das Areal.
Basierend auf dem städtebaulichen Konzept wurden zwei öffentliche Gestaltungspläne sowie gleichzeitig eine Zonenplanänderung erarbeitet. Die Vorlagen wurden vom 21. Oktober bis am 20. Dezember 2016 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und waren zudem online verfügbar. Während dieser Zeit konnte sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Im März 2018 wurden die bereinigten Gestaltungspläne sowie die Zonenplanänderung dem Gemeinderat überwiesen. Der Zonenplanänderung hat der Gemeinderat am 3. Juli 2019 zugestimmt. Die Gestaltungspläne hat der Gemeinderat am 20. November 2019 (Teilgebiet B Schule / Quartierpark) resp. am 26. Februar 2020 (Teilgebiete A und C-F Wohnen / Gewerbe) verabschiedet bzw. festgesetzt.
Geplant sind ca. 700 Wohnungen für 1'800 Menschen.
Das Konzept von Meili Peter Architekten und Vogt Landschaftsarchitekten sieht eine zusammenhängende urbane Struktur entlang der Strasse vor. Vor den Gebäuden werden boulevardähnliche Verhältnisse angestrebt (Modell: Schlussabgabe Testplanung Team Meili Peter und Vogt / Illustration: Matthias Gnehm).
Planwerkstadt überführte im Austausch mit den Verfassern des städtebaulichen Konzepts und dem Amt für Städtebau die räumlichen Qualitäten und die Nutzungsverteilung der volumetrisch austarierten Gesamtkomposition in ein adäquates baurechtliches Regelwerk in Form der Gestaltungspläne. Dies geschah unter Berücksichtigung eines angemessenen Spielraums für nachfolgende Wettbewerbe und Projektentwicklungen.
Ende 2016 erfolgte die erstmalige Mitwirkung des Gestaltungsplans in der Bevölkerung. Der erste «Realitätscheck» im Quartier zeigte, dass die von den Experten in den jeweiligen Planungsschritten für verträglich befundene bauliche Dichte in der direkten Nachbarschaft zum Teil auf starke Opposition stösst. Die Vorlagen wurden daraufhin überarbeitet, um den geäusserten Bedenken soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Insbesondere konnte das Anliegen zur Verbesserung des städtebaulichen Übergangs zu den anschliessenden Wohnzonen berücksichtigt werden. Dies hatte eine Reduktion der baulichen Dichte zur Folge. Für die Zonenplanänderung und für den Gestaltungsplan Teilgebiet B Schule / Quartierpark ist die Genehmigung bereits erteilt worden. Gegen den Gestaltungsplan Teilgebiete A und C-F Wohnen / Gewerbe wurde am 14. Juli 2020 das Referendum eingereicht. Die Vorlage wurde an der Volksabstimmung vom 29. November 2020 in allen Stadtkreisen angenommen mit einem Resultat von 59.8% Ja-Stimmen.
- Organisation und Begleitung Testplanung Städtebauliches Konzept
- Erarbeitung Entwurf der zwei Gestaltungsplanvorlagen
- Durchführung Ämter-Vernehmlassung
- Erarbeitung Unterlagen für die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Auflage
- Überarbeitung Vorlagen und Bereinigung nach Behandlung im Gemeinderat
- Vorbereitung Vorlage für Genehmigung durch die Baudirektion