Städtebauliches Gesamtkonzept gemeinsam anstreben
Städtebauliches Gesamtkonzept gemeinsam anstreben
AUFTRAGGEBER
ABB Immobilien AG, Zürich
AXA Leben AG, Zürich
Immobilienamt Kanton Zürich
ZEITRAUM
2015 - 2018
ANSPRECHPERSON
Philip Knecht
+41 (0)44 456 20 15
Seit 2011 läuft eine Revision der Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon. Die Grundeigentümer von betroffenen Baufeldern haben sich entschlossen, mit der Stadt Zürich eine Testplanung durchzuführen. Planwerkstadt organisierte und begleitete das kooperative Planungsverfahren mit dem Ziel, Lösungen für ein städtebauliches Gesamtkonzept zu erhalten. Die Ergebnisse wurden in einen Masterplan überführt, der die Basis für die Revision bildet.
Auf dem ehemaligen Industrieareal der Maschinenfabrik Oerlikon (MFO) wurden in Neu-Oerlikon, vormals Zentrum Zürich Nord (ZZN) genannt, einst nebst Werkzeugen, Maschinen und Turbinen auch das legendäre SBB-Krokodil hergestellt. 1967 wurde die MFO von Brown, Boveri & Cie. (BBC), welche später in der ABB aufging, übernommen. ABB hat ihren Sitz bis heute in Zürich-Oerlikon. Bild: (ETH-Bildarchiv).
Das ehemalige Industrieareal Neu-Oerlikon zählt zu den grössten innerstädtischen Entwicklungsgebieten der Schweiz. Mit dem Ausbau des Bahnhofs Oerlikon aufgrund der Durchmesserlinie, sowie mit der Schaffung des Max-Frisch-Platzes als Eingangstor zu Neu-Oerlikon und der Realisierung diverser markanter privater Bauvorhaben in der Nachbarschaft wird die Bedeutung des Stadtraums um den Bahnhof Oerlikon künftig noch deutlich zunehmen.
In den 1990er-Jahren führte die Stadt Zürich zusammen mit den Grundeigentümern des Industriegebiets im heutigen Neu-Oerlikon eine kooperative Planung durch. Hauptziel war die Öffnung der bis anhin geschlossenen Industrieareale, damit ein neues, lebendiges, durchmischtes und urbanes Quartier entsteht. Einer Verdichtung mit städtebaulichem Gewinn und wirtschaftlichem Mehrwert sollten ein angemessener Ausgleich für die Öffentlichkeit in Form von zweckgebundenen Beiträge zugunsten des Quartiers gegenüberstehen. 1998 beschloss der Gemeinderat die Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon (SBV 1998), welche eine neue Nutzung der Areale für Wohnen und Dienstleistungen ermöglichten.
Seit 2011 ist eine Revision SBV im Gang, welche bis dato noch nicht festgesetzt wurde. ABB Immobilien AG, AXA Leben AG und der Kanton Zürich sind Grundeigentümer von Liegenschaften im Bereich der rechtskräftigen Sonderbauvorschriften. Parallel zur Revision hatten sich die drei Grundeigentümer entschieden, ihre Baufelder für planerische Absichten zur Verfügung zu stellen und mittels Testplanung ein gemeinsames städtebauliches Konzept zu entwickeln.
Drei eingeladene Planungsteams, hatten die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, mit einer möglichst hohen städtebaulichen Qualität und einer substantiellen baulichen Verdichtung gegenüber den rechtskräftigen SBV 1998. Ein weiteres Ziel bestand darin, die Erhaltung von ehemaligen Industriebauten resp. die Setzung von möglichen Hochhäusern zu prüfen. Ausserdem sollten Ideen erörtert werden, wie die zwei Quartiere Oerlikon Zentrum und Neu-Oerlikon besser zu verbinden sind und die Belebung der Pärke optimiert werden kann. Das diskursive und nicht anonyme Verfahren ermöglichte das Testen von verschiedenen Denk- und Entwurfsansätzen. Drei unterschiedliche Ansätze wurden beigesteuert von den Zürcher Architekturbüros Giuliani Hönger, pool Architekten sowie Salewski&Kretz.
Dank der SBB-Durchmesserlinie rückt Zürich-Oerlikon näher an die Innenstadt. Der Stadtraum um den Ende 2016 eröffneten Bahnhof in Zürich-Nord gewinnt imme mehr an Bedeutung. Täglich frequentieren über 100'000 Personen den Banhof bzw. steigen ein oder aus einem der 800 passierenden Züge. Bild: (P. Knecht). Auf der 3D-Visualisierung ist die Akzentuierung durch Hochhäuser unterschiedlicher Höhe im Geviert dargestellt. (Visu links: Giuliani Hönger Architekten)
Drei eingeladene Planungsteams erarbeiteten Lösungen mit hoher städtebaulicher Qualität, welche einerseits die Erhaltung von ehemaligen Industriebauten berücksichtigte aber auch die Setzung von möglichen Hochhäusern prüfte.
In den Arbeiten wurden der Zielsetzung eines baulich dichten und urbanen Qartiers folgend, geeignete Gebäude- und Freiraumtypologien aufgezeigt. Insbesondere wurden auch Antworten zu den Themen Dichte, Hochausstandorte, Nutzungsverteilung, Wohnanteile, Vernetzung und zum Umgang mit vorhandener historischer Bausubstanz und dem Max-Frisch-Platz geliefert. Die von der Stadt Zürich in Neu-Oerlikon verfolgten Ziele für einen Erhalt von Spuren der Industriegeschichte zur Stiftung von Identität und für die Etablierung von publikumsorientierten Erdgeschossen zur Belebung des Quartiers wurden dabei in die Betrachtung einbezogen. Mit den Grundeigentümern wurden ihre Ziele und die künftige Nutzung ihrer Liegenschaften koordiniert und konkretisiert.
Das «Historic Building» 87T am MFO-Park gehört zur schützenswerten Bausubstanz.
Die gewonnenen Erkenntnisse und die abgeleiteten städtebaulichen Prinzipien wurden in einem Masterplan weiter konkretisiert. Der Stadtrat hat diesen im Dezember 2018 verabschiedet. Zur Klärung von städtebaulichen oder architektonischen Fragestellungen sind parallel zum Masterplan punktuell verschiedene Vertiefungsarbeiten vorgenommen worden.
Das Ergebnis der Testplanung, verdichtet im Masterplan, bildet die Grundlage für eine oder mehrere nachfolgende Teil-Revision(en) der SBV 1998. Der Masterplan legt beispielsweise fest, wo die zulässige Gebäudehöhe und bisherige Ausnutzung überschritten werden darf und welche zusätzlichen Freiflächen entstehen sollen. Ferner ist er wegbereitend für die Unterschutzstellung von zwei bedeutenden Industriedenkmälern: der Halle 550 und dem historischen ABB-Gebäude 87T. In Zukunft soll das Gebiet um kulturelle und kommerzielle Angebote ergänzt werden. Am Max-Frisch-Platz ermöglicht die Planung, den Bau von zwei Hochhäusern, wovon eines mit maximal 80 Metern und eines mit 54 Metern in die Höhe wachsen darf. Die SBV werden durch den Gemeinderat festgesetzt und durch die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt. Im Frühling 2020 wurde die Teilrevision der Sonderbauvorschriften öffentlich aufgelegt. Im Anschluss werden die überarbeitenden Unterlagen vom Stadtrat an den Gemeinderat überwiesen. Nach der Festsetzung der SBV wird es den Grundeigentümern ermöglicht, Entwicklungsstrategien und Projekte für ihre jeweiligen Baufelder zu erarbeiten.
- Erarbeitung Pflichtenheft Testplanung
- Organisation und Begleitung Testplanung
- Erarbeitung Masterplan als Grundlage für Revision SBV
- Projektmanagement Gesamtprozess
- Führung Geschäftsstelle einfache Gesellschaft