Zusammenhänge plausibel aufgezeigt
Zusammenhänge plausibel aufgezeigt
AUFTRAGGEBER
Stadt Zürich, Amt für Städtebau
ZEITRAUM
2019 - 2022
ANSPRECHPERSON
Dieter Zumsteg
+41 (0)44 456 20 11
Die Richtlinien für die Planung und Projektierung von Hochhäusern werden nach zwanzigjähriger Anwendungspraxis angepasst. Hierzu hat das Amt für Städtebau in den Jahren 2019 und 2020 eine zweistufige Testplanung im selektiven Verfahren durchgeführt, an dieser Planwerkstadt in einem der interdisziplinären Teams teilgenommen hat.
Das Lochergut ist eine der klassischen Hochhaussiedlungen, die der Stadt Zürich gehören. Seit 50 Jahren kämpft das Lochergut gegen seinen schlechten Ruf. Aber viele der 600 Bewohner leben seit Jahrzehnten da und wollen auf keinen Fall weg. (Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv)
Im Zuge der Umsetzung des neuen kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen sollen die seit 2001 angewandten Hochhausrichtlinien überprüft und ebenso vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungstendenzen in den Bereichen Ökologie, Freiraum / öffentlicher Raum und Gesellschaft gesamthaft überarbeitet werden.
Folgende Themenfelder zum Bautypus Hochhaus, der auch in Zukunft ein «Spezialfall» bleibt, wurden im Rahmen einer vom Amt für Städtebau im Jahr 2019 und 2020 durchgeführten Testplanung genauer beleuchtet:
- Stadtsilhouette und städtebauliche Struktur (abgeleitet aus der spezifischen topografischen Lage im Limmat- und Glattal, zwischen Zürich- und Uetliberg sowie den übergeordneten Entwicklungszielen der Richtplanung)
- Programmierung (das Hochhaus als Beitrag zu einer sozial vielfältigen und nutzungsdurchmischten Stadt etc.)
- Typologie und Gestalt (Präzisierung der speziellen Anforderungen an Hochhäuser gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz für den «ortsbaulichen Gewinn» und die «architektonisch besonders sorgfältige Gestaltung»)
- Regelwerk (formelle gesetzliche Vorgaben, konkretisierende informelle Richtlinien sowie Beratungs- und Entscheidungsgremien)
Die zweistufige Testplanung wurde öffentlich ausgeschrieben. Im Rahmen der Präqualifikation bewerben konnten sich interdisziplinär zusammengesetzte Teams mit ausgezeichneten städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Kompetenzen sowie Kenntnissen der Stadt Zürich und ihrer Planungsverfahren und -instrumente. Darüber hinaus wurden Kenntnisse in den Themenfeldern Ökologie, Ökonomie, Soziologie, Mobilität / Verkehr verlangt. (Bild: Stadt Zürich, AfS)
Das Team um E2A, KCAP, Hager, Planwerkstadt und Barbara Emmenegger gibt in seinem Beitrag verschiedene Empfehlungen ab, die vom Begleitgremium im Schlussbericht der Testplanung als sehr positiv bewertet werden und deshalb wohl auch in die Richtlinien einfliessen werden. So wird etwa betont, dass man Hochhäuser in Zukunft nicht mehr als Einzelbauten, sondern eher als Cluster betrachten und beurteilen soll. Laut Meinung des Begleitgremiums der Testplanung hat die Arbeit dieses Teams die Zusammenhänge zwischen den Lesarten der Stadt/des kommunalen Richtplans, Hochhaustyp und Höhe, der Verortung im Stadtkörper und den spezifischen Leistungsanforderungen plausibel aufgezeigt.
Proaktiv und inklusiv
Die Grundordnung der Bau- und Zonenordnung (BZO) soll dementsprechend – auf der Suche nach einer übergeordneten «urbanen Gestalt» – gestärkt und nicht unterlaufen werden. Das deklarierte Ziel, die neuen Hochhausrichtlinien nicht auf Ausschlüssen und Ausnahmen basierend «defensiv» auszurichten, sondern «proaktiv und inklusiv» wirksam zu machen, entspricht in hohem Masse einem zeitgenössischen Anliegen der (Städte-)Baukultur.
«Mit dem Instrument der Profilierungsräume (im Vorschlag für einen möglichen Hochhausplan) gelingt es dem Team von E2A, KCAP, Hager, Planwerkstadt und Barbara Emmenegger, auf überzeugende Weise, sich der lauernden Gefahr einer weiteren 'mechanistischen Zwangsjacke' in der sich verdichtenden Normierungs- und Standardisierungslandschaft von Städtebau und Architektur entgegenzustellen.» (Zitat aus der Würdigung des Teambeitrages der 2. Stufe im Schlussbericht) Beispielhaft für einen solchen Profilierungsraum steht der Limmatraum, bestehend aus einer sequenziellen Ordnung von schlanken Hochhäusern, die dem Flusslauf folgend den Raum als Kombination aus Landschaftsraum, Erholungsraum und Raum für urbane Aktivitäten erschliessen.
Der Anfang 2022 an die Medien gelangte Schlussbericht der Testplanung «Aktualisierung der Hochhausrichtlinien» hat in der Öffentlichkeit hohe Wellen geworfen. Im Tagesanzeiger und in der NZZ wurde reisserisch über das bis dahin unveröffentliche «geheime Papier» und die von einigen Teams vorgeschlagenen «über 250 Meter hohen Wolkenkratzer» berichtet.
Die Direktorin des Amts für Städtebau, Katrin Gügler betont aber gegenüber der NZZ, dass der Schlussbericht der Testplanung nicht das Endresultat des Prozesses sei, weshalb man zuerst auch auf eine Veröffentlichung verzichtet habe. Er bilde lediglich die Grundlage für die nun folgenden Planungsschritte.
WIE GEHT ES WEITER?
Das Amt für Städtebau ist aktuell daran, in enger Abstimmung mit den weiteren involvierten und betroffenen städtischen Dienstabteilungen bis Ende 2022 die neuen Richtlinien zu erarbeiten, welche dann zunächst vom Stadtrat, dann vom Gemeinderat verabschiedet werden sollen. Das Team um E2A / KCAP und Planwerkstadt ist in diesen Entwicklungsprozess miteingebunden. Planwerkstadt berät das Amt für Städtebau zudem auch bei weiteren Anpassungen der Bau- und Zonenordnung.
- Präqualifikation Testplanung im Team mit E2A Piet Eckert und Wim Eckert Architekten ETH BSA SIA AG / KCAP GmbH / Hager Partner AG / Barbara Emmenegger, Soziologin / Prof. Matthias Böttger, urbanegestalt PartGmbH
- Bearbeitung Stufe 1: Ideen- und Thesenkonkurrenz mit 8 Teams
- Bearbeitung Stufe 2: Vertiefungsstudie in Workshopverfahren mit 3 Teams
- Mitarbeit bei Entwicklung der neuen Hochhausrichtlinien
- Beratung Amt für Städtebau bei der planungsrechtlichen Umsetzung im Rahmen der Bau- und Zonenordnung