Werkzeugkasten für Aargauer Gestaltungspläne
Werkzeugkasten für Aargauer Gestaltungspläne
AUFTRAGGEBER
Kanton Aargau, Abteilung Raumentwicklung
ZEITRAUM
2018 - 2019
ANSPRECHPERSON
Dieter Zumsteg
d.zumsteg@planwerkstadt.ch
+41 (0)44 456 20 11
Gestaltungspläne sind ein wichtiges Planungsinstrument, um die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen umzusetzen. Im 2017 hat die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau den Planungswegweiser «Hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen» herausgegeben. Planwerkstadt hat den kantonalen Werkzeugkasten mit einer Arbeits- und Dialoghilfe zum Thema Gestaltungspläne erweitern dürfen. Dieser liefert für Gemeinden, die Bauherrschaft und ihre beratenden Projektbeteiligten nützliche Praxistipps.
Welche Fachdisziplinen im Rahmen der Entwicklung der räumlichen Idee einzubinden sind, ist abhängig von der Ausgangslage und den Entwicklungszielen. Für die Öffentlichkeit ist zentral, welcher konkrete Mehrnutzen für sie resultiert. Eine wichtige Rolle können dabei die Freiräume einnehmen. Es kann aber auch vielfältiger Mehrnutzen in anderen Disziplinen, wie beispielsweise Ökologie oder Soziologie entstehen. Das frühzeitige Einbinden von Fachpersonen ist daher besonders wichtig und zwar seitens Planerteam aber auch bei Fachkommissionen oder Gremien.
Gestaltungspläne sind ein geeignetes Instrument, um die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen in den Gemeinden umzusetzen und durch städtebaulich und architektonisch hochwertige Überbauungen, gute Freiraumkonzepte und effiziente Erschliessungen einen Beitrag zur Siedlungsqualität zu leisten. Gemäss Baugesetz kann dabei von der Grundordnung abgewichen werden, wenn ein «siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis» erzielt wird. Unter Abwägung verschiedener Kriterien ist dabei die bestmögliche Lösung für den jeweiligen Ort herauszuarbeiten. Dabei ist es wichtig, frühzeitig alle Betroffenen miteinzubeziehen und mit einem gut aufgegleisten Prozess für ein schnelles und erfolgreiches Verfahren zu sorgen.
GEMEINDE LENKT
Auch wenn Private einen Gestaltungsplan erstellen, liegt die Federführung im Verfahren bei der Gemeinde. Kanton, Private und die Bevölkerung sind adäquat einzubinden. Dies bedingt Führungsverantwortung und ein strukturiertes Vorgehen. Gesetzliche Voraussetzung für jeden Gestaltungsplan ist ein wesentliches öffentliches Interesse. Es ist darzulegen, worin dieses öffentliche Interesse besteht und wie es mit dem Gestaltungsplan umgesetzt wird. Als Planungsbehörde kommt der Gemeinde eine zentrale Rolle zu. Sie stellt sicher, dass ihre Zielsetzungen umgesetzt werden. Zur aktiven Steuerung der Entwicklung kann die Gemeinde Gestaltungsplanpflichten für Schlüssel- oder Handlungsgebiete festlegen und in ihrer Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Ziele und Zweck dafür formulieren.
Volumetrisch und architektonisch adäquate Lösung in Aarau im Kontext des jeweiligen Umfelds (Bild gross). Hochwertige und abwechslungsreiche Frei- und Grünräume in der Gemeinde Boswil als zentraler Beitrag zu einer qualitätvollen Siedlung (Bild klein - beide Quelle: BVU, Abt. Raumentwicklung).
Von der konkreten räumlichen Idee zu den abstrakten Vorgaben des Gestaltungsplans.
Eine Gestaltungsplanpflicht erspart zwar die Entwicklung einer räumlichen Idee bereits im Rahmen der allgemeinen Nutzungsplanung, sie verursacht aber Folgeplanungen. Deshalb sind immer auch Alternativen zu prüfen. Neben grundeigentümerverbindlichen Festlegungen in ergänzenden Dokumenten können auch andere Ansätze wie z. B. die Arealüberbauung sinnvoll sein.
Grundgerüst jedes Gestaltungsplans ist eine konkrete Idee, wie der Raum künftig gestaltet sein soll. Der Kontext des Orts setzt dabei den Rahmen. Zu Beginn des Entwurfs muss daher immer eine Auseinandersetzung mit dem Umfeld erfolgen (Ortsanalyse). Je nach Konkretisierungsgrad resultieren Gestaltungspläne mit unterschiedlicher Regelungsdichte. Bei einem grossen Betrachtungsmassstab sind diese eher konzeptioneller Art. Man spricht dann von einem «Rahmen-Gestaltungsplan». Bei konkreten Projekten ist der Detaillierungsgrad entsprechend höher («Projekt-Gestaltungsplan»). Gestaltungspläne enthalten abstrakte Vorgaben. Die Siedlungsqualität muss darin jeweils projektunabhängig gesichert werden. Dafür braucht es je nach Ausgangslage nicht immer bereits ein Bauprojekt. Die räumliche Idee umfasst die zentralen siedlungs- und landschaftsgestalterischen Aspekte.
Hinsichtlich der konkreten Erarbeitung und Beurteilung von Gestaltungsplänen stellen sich vielfältige Fragen. Wie lässt sich Siedlungsqualität und das «bessere Ergebnis» beurteilen? Welche Mindestanforderungen gelten? Welche Akteure müssen miteinbezogen werden?
«Projekt» – Abbild einer konkreten Bauaufgabe (Bild gross) versus «Konzept» – Orts-/Städtebauliche Grundhaltung, Prinzipien und Leitlinien (Bild klein).
Mit dem neuen kantonalen Werkzeugkasten wurden vor allem der Weg bzw. der Prozess im Vorfeld aufgezeigt, welcher zu einem Gestaltungsplan führt, der den Lebensraum zukunftstauglich gestaltet bzw. die Anforderungen an ein «siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis» erfüllt. Planwerkstadt zeigt in diesem neu entwickelten Werkzeugkasten, wie die Erarbeitung von Gestaltungsplänen idealerweise erfolgt. Der Werkzeugkasten 4e soll alle Beteiligten bei Fragestellungen unterstützen, Prozessbausteine vermitteln und als Arbeits- und Dialoghilfe dienen.
- Erarbeitung aller Inhalte im Werkzeugkasten 4e
- Organisation und Durchführung verwaltungsinterner Workshops
- Auszug der gewonnenen Erkenntnisse in einem griffig formulierten Faltblatt
- Layout, Grafiken, Aufbau und Konzeption des interaktiven Faltblattes mit Formularen