Wegleitung Hochwertige Gebietsentwicklung
Wegleitung Hochwertige Gebietsentwicklung
AUFTRAGGEBER
BVR Bündner Vereinigung für Raumentwicklung
ZEITRAUM
2017 - 2019
ANSPRECHPERSON
Men-Duri Gaudenz
+41 (0)44 456 20 18
Mit dem neuen Raumplanungsrecht ist die Raumentwicklung auf nationaler und kantonaler Ebene neu ausgerichtet worden. Um die Zersiedlung zu stoppen, steht die Siedlungsentwicklung nach innen im Fokus. Sie ist eine neue Kernaufgabe für die Gemeinden und bietet grosse Chancen, erfordert aber auch aktives, vorausschauendes Handeln. In einer an die kommunalen Planungsbehörden Graubündens gerichteten Arbeitshilfe, zeigte Planwerkstadt, wie Gebietsentwicklungen aufgegleist und umgesetzt werden können.
Gemeinden unterscheiden sich. (Bild: Dörfer der Region Suot Funtauna Merla im Oberengadin). Der Prozess der Gebietsentwicklung hingegen ist in seinen Grundzügen immer gleich aufgebaut.
Die Schweizer Bevölkerung hat mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass die Zersiedelung gestoppt und die Landschaft geschont werden soll. In Graubünden, wo Landschaft eine wichtige Grundlage ist, hat diese Entscheidung besondere Bedeutung. In Politik und Gesellschaft besteht breiter Konsens darüber: Die Siedlungsentwicklung nach innen steht im Fokus. Das Raumplanungsgesetz legt dies verbindlich fest. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die Gemeinden zuständig. Die zentralen Akteure sind die Behörden, die Grundeigentümer und die lokale Bevölkerung. Zentrale Voraussetzungen für die breite Abstützung und die Akzeptanz jeder Gebietsentwicklung in der Bevölkerung ist der Dialog. Er besteht aus zwei Elementen: Kommunikation und Partizipation. Grundlage für einen funktionierenden Dialog ist die vorausschauende Planung und zielgerichtete Führung des Entwicklungsprozesses. Denn damit Interessengruppen zu wertvollen Akteuren werden, müssen sie zunächst gefunden, informiert und zur Teilnahme motiviert werden.
Bedürfnisse der Akteure abholen
Die Siedlungsentwicklung nach innen ist eine wichtige Aufgabe mit langfristigen Auswirkungen. Sie steht für Veränderungen in bereits bebauten Gebieten. Die Anpassungen bieten zugleich die Möglichkeit, Defizite zu mildern und bestehende bauliche Substanz zu erneuern. In der strategischen Entwicklung einer Gemeinde nimmt die Siedlungsentwicklung nach innen deshalb einen zentralen Platz ein.
Wichtigstes strategisches Instrument und erste Aufgabe der Gemeinde ist das Kommunale Räumliche Leitbild (KRL). Auf der Basis der darin definierten Orte folgen dann einzelne Gebietsentwicklungen.
Sind Entwicklungsgebiete definiert, Ziele und thematische Schwerpunkte gesetzt, müssen sie in eine Realität umgesetzt werden, die für alle Betroffenen Vorteile bringt.
Obschon jede Gemeinde mit individuellen Fragestellung konfrontiert ist und massgeschneiderte Lösungen benötigt, läuft der Prozess für eine hochwertige Gebietsentwicklung in seinen Grundzügen immer gleich ab.
Pflege des identitätsstiftenden Ortsbilds
Planungsvorhaben müssen möglichst allen Beteiligten objektiv wahrnehmbaren, zusätzlichen Nutzen bringen. So können beispielsweise attraktive Ausnützungskonditionen an Bedingungen wie die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Gestaltung und Vernetzung von Freiräumen im Siedlungsgebiet oder die Pflege des identitätsstiftenden Ortsbilds geknüpft werden. Anreize sind ein wichtiger Motor der Gebietsentwicklung. Sie müssen sorgfältig orchestriert und ausgewogen gestaltet sein, um Qualität zu gewähren und mehrheitsfähige Lösungen zu generieren.
Planwerkstadt erstellte eine Arbeitshilfe, die diesen mustergültigen Prozess mit all seinen Phasen und Arbeitsschritten aufzeigt. Elemente der Arbeitshilfe sind ein Faltblatt und ein Bericht. In der praktischen Umsetzung und den konkreten Arbeitsschritten bieten die Online-Hilfestellungen Unterstützung. Dabei handelt es sich um Vorlagen, Grundlagen oder Checklisten, die den konkreten Fragestellungen der Gemeinde angepasst werden können.
• Analyse der vorhandenen Grundlagen
• Entwicklung eines mustergültigen Prozesses für Gemeinden im Kanton GR
• Erarbeitung aller Inhalte der Arbeitshilfe (Faltblatt, Bericht, Hilfestellungen)
• Layout, Grafiken, Aufbau und Konzeption aller Elemente der Arbeitshilfe
• Durchführung eines Instruktionsanlasses