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Erdgeschosse mit Publikum beleben das Quartier

Teilprojekt BZO-Revision 2016

Erdgeschosse mit Publikum beleben das Quartier

Gewerbliche und publikumsorientierte Nutzungen an Passantenlagen sichern die Quartierversorgung und aktivieren den öffentlichen Raum.

Auftraggeber

Stadt Zürich, Amt für Städtebau

Zeitraum

2012 - 2014

Ansprechperson

Philip Knecht

p.knecht@planwerkstadt.ch

+41 (0)44 456 20 15

Stadt Zürich

In der Stadt Zürich existieren zahl­reiche historisch gewachsene oder später entstandene Quartier­zentren. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Quartier­versorgung. Der Stadtrat hat dies erkannt und schlägt vor, im Rahmen der Teil­revision der Bau- und Zonen­ordnung neue Vorschriften zur publikums­orientierten gewerblichen Nutzung der Erd­geschosse einzuführen. Damit sollen belebte Orte mit einer hohen Nutzungs­vielfalt erhalten oder neu geschaffen werden. Planwerkstadt entwickelte eine Methodik zur Bestimmung dieser Orte, definierte deren Umfang und formulierte entsprechende Vorschriften für die Stadt­zürcher Bau­ordnung.

Genossenschaft Kalkbreite: Das Erdgeschoss, wie auch die ersten beiden Obergeschosse der neu erbauten Siedlung von Müller Sigrist Architekten AG im Zürcher Kreis 4, werden an Läden, Kulturräume, Gastronomielokale, Büros und Ateliers vermietet. Dadurch wird eine gute Durchmischung und ein vielfältiges Angebot angestrebt. Die Genossenschaft suchte gezielt Betriebe, die zukunftsweisende Geschäftsideen verfolgen und zur Grundversorgung des Quartiers beitragen sowie den Ort beleben. Bild: Martin Stollenwerk, Zürich.

Um den aktuell hohen Verdichtungs- und Erneuerungsdruck in der Stadt Zürich in eine qualitätvolle Richtung zu lenken, wollte der Stadtrat die Bau- und Zonenordnung (BZO) in der laufenden Teilrevision 2016 in verschiedenen Bereichen anpassen. Das primäre Ziel des Teilprojekts «Quartierorientiertes Gewerbe in Erdgeschossen» ist eine möglichst hohe Nutzungsvielfalt in den Erdgeschossen an bestimmten Orten in der Stadt. Dies soll über Regelungen erfolgen, die publikumsorientierte Erdgeschosse direkt vorschreiben oder zumindest das Wohnen an gewissen Lagen in den Erdgeschossen ausschliessen. Je nach zugrunde liegender Zonierung, sollen unterschiedlich strenge Nutzungs­vorschriften gelten. Es werden entweder «gewerbliche Nutzungen» im Allgemeinen oder «publikumsorientierte gewerbliche Nutzungen» im Speziellen gefordert.

Unter Erdgeschossen wird das ebenerdig gelegene Erschliessungs- oder Eingangsgeschoss eines Gebäudes verstanden. Neben der Funktion als Visitenkarte des Gebäudes prägen Erdgeschosse durch ihre Gestaltung oder eben ihre Nutzung, im besonderen Mass auch den öffentlichen Raum. Erdgeschosse, welche Publikumsverkehr auslösen, beleben den Ort und machen diesen zu einem wichtigen Bestandteil eines attraktiven Stadtraums.

GIS-Auswertung zur Lagebestimmung

Planwerkstadt analysierte für das gesamte Stadtgebiet anhand einer GIS-Auswertung die ÖV-Erschliessungs­qualität sowie die heutige und künftig zu erwartende Einwohner- und Arbeitsplatzdichte. Diese Auswertung war Basis für die Differenzierung der resultierenden Lagen, an denen Festlegungen zu den Erdgeschossen beabsichtigt sind.

Liegen die in den BZO-Ergänzungsplänen «Erdgeschoss­nutzungen» für hoch zentrale Lagen (Plätze, Strassenkreuzungen, ÖV-Haltestellen) ausgeschiedenen Bereiche in Kern-, Quartiererhaltungs- oder Zentrumszonen, werden im Erdgeschoss explizit publikumsorientierte gewerbliche Nutzungen vorgeschrieben. Als solche gelten Nutzungen mit einem hohen Öffentlichkeitsgrad wie Verkaufsgeschäfte, Gastronomiebetriebe oder Gewerbe mit Laufkundschaft. In den übrigen Zonen sind im Erdgeschoss neben publikumsorientierten Nutzungen auch andere gewerbliche Nutzungen möglich.

Type 1

Ergänzungsplan Albisriederplatz: Auf dem gesamten Stadtgebiet wurden an 55 Plätzen, Strassen­kreuzungen oder ÖV-Haltestellen Bestimmungen formuliert. Diese gelten für Erdgeschosse, die dem öffentlichen Raum zugewandt sind.

Type 10
Ein Beitrag zur Belebung des öffentlichen Stadtraums.

Kriterien für die Festlegung dieser Nutzungsanordnungen waren zum einen bereits bestehende Standorte etablierter publikums­orientierter Nutzungen, und zum anderen Standorte mit einer hohen Passantenfrequenz. Wo eine planerische Absicht besteht oder bereits Entwicklungen absehbar sind, wurden der Bestimmung auch ausgewählte Lagen zugeordnet, die in Zukunft einen Beitrag zur Belebung und Durchmischung eines wichtigen öffentlichen Stadtraums leisten sollen (namentlich in den Neubaugebieten).

Type 8

Im Quartier einkaufen, konsumieren, verweilen und sich austauschen.

Type 14

Übersichtsplan Erdgeschossnutzungen (Quelle: BZO 2016, Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV)

Type 14
Leistungen Planwerkstadt ag

  • Ermittlung und Darstellung von Erfolgsfaktoren eines Zentrums
  • GIS-Auswertung der ÖV-Erschliessungsqualität
  • Beispielsammlung von Bestimmungen aus Städten und Gemeinden
  • Definition einer Methodik für die Ausscheidung konkreter Orte
  • Anwendung der Methodik an Untersuchungsgebieten
  • Definition der gesamtstädtischen Bestimmungen 
Type 3
Text / Redaktion 
Dieter Zumsteg
Bilder 
Juliet Haller